FG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2003 - Aktenzeichen IV 410/02
DRsp Nr. 2004/1137
Einführung eines Erzeugnisses, das im Drittland
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gem. Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:Ist Art. 17 Abs. 3 der VO (EWG) Nr. 3665/87 in der Fassung der VO (EG) Nr. 1384/95 dahin auszulegen, dass ein Erzeugnis als eingeführt gilt, wenn es nach Abfertigung zum freien Verkehr im Drittland einer wesentlichen Be- oder Verarbeitung im Sinne des Art. 24 VO (EG) Nr. 2913/92 unterzogen und sodann unter Zollrückvergütung und Zahlung der normalen Eingangsabgaben in die Gemeinschaft zurückverbracht wird?
Normenkette:
VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 17 Abs. 3 ;
Tatbestand:
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