FG München - Urteil vom 25.08.2005
2 K 5007/03
Normen:
EStG (1997) § 13 Abs. 1 Nr. 1 § 13 Abs. 2 Nr. 1 § 15 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 106

Einfüllen von Gurkenstücken in Gläser; Ende der landwirtschaftlichen Urproduktion; Konservierung eigener Erzeugnisse als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb

FG München, Urteil vom 25.08.2005 - Aktenzeichen 2 K 5007/03

DRsp Nr. 2005/21285

Einfüllen von Gurkenstücken in Gläser; Ende der landwirtschaftlichen Urproduktion; Konservierung eigener Erzeugnisse als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb

1. Die landwirtschaftliche Urproduktion endet mit der Marktfähigkeit des Produkts. Ist für ein unvermeidlich anfallendes Urprodukt ausnahmsweise kein Markt vorhanden, ist die marktgerechte Aufbereitung (hier die Verarbeitung der beim Anbau von Essiggurken unvermeidlich anfallenden übergroßen Gurken zu Gurkenstücken in Gläsern) Teil der landwirtschaftlichen Urproduktion. 2. Die Konservierung eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse ohne wesentliche Veränderung ist landwirtschaftlicher Nebenbetrieb, wenn sie nicht in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern tritt.

Normenkette:

EStG (1997) § 13 Abs. 1 Nr. 1 § 13 Abs. 2 Nr. 1 § 15 Abs. 2 S. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Einfüllen von Gurkenstücken in Gläser ein landwirtschaftlicher oder ein gewerblicher Verarbeitungsschritt ist.