BFH - Beschluss vom 27.02.2007
VII B 83/06
Normen:
EGV 800/1999 Art. 16 Art. 49 Abs. 2 Art. 50 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1376
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 24.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen IV 219/03

Einfuhrnachweis

BFH, Beschluss vom 27.02.2007 - Aktenzeichen VII B 83/06

DRsp Nr. 2007/8867

Einfuhrnachweis

Wird innerhalb der für die Vorlage des Einfuhrnachweises vorgesehenen Fristen ein sog. Primärnachweis eingereicht, der nicht anerkannt werden kann, so entsteht kein Erstattungsanspruch. Das gilt auch, wenn nach Ablauf der Vorlagefristen die fehlenden Angaben ergänzt oder ordnungsgemäße Nachweise vorgelegt werden.

Normenkette:

EGV 800/1999 Art. 16 Art. 49 Abs. 2 Art. 50 Abs. 2 ;

Gründe: