Streitig zwischen den Beteiligten ist, ob die seitens der Klägerin gestellten Entlastungsanträge betreffend Strom- und Energiesteuer 2018 (insgesamt fünf Anträge) fristgerecht beim zuständigen Hauptzollamt eingegangen sind.
Die Klägerin entnimmt Strom und verwendet Energieerzeugnisse als Unternehmen des produzierenden Gewerbes, vorrangig für die Entwicklung und Herstellung von Kabeln und Leitungen. Dafür stellt sie regelmäßig Steuerentlastungsanträge nach den §§ 9a, 9b und 10
Die Klägerin ist seit 2019 Rechtsnachfolgerin der E... GmbH. Mit Verschmelzungsvertrag vom 12.06.2019 wurde die E... GmbH auf die Klägerin verschmolzen.
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