ZK Art. 202 Abs. 1 S. 1 lit. a Art. 202 Abs. 3 Anstr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 378
Eingeschmuggelte Zigaretten; weitere Zollschuldnerschaft
BFH, Beschluß vom 09.07.1998 - Aktenzeichen VII B 94/98
DRsp Nr. 1998/19119
Eingeschmuggelte Zigaretten; weitere Zollschuldnerschaft
1. Die Sachherrschaft über die Ware reicht für den zur Zollschuldnerschaft führenden Besitz an eingeschmuggelten Zigaretten aus.2. Die Ware ist nicht erst dann i.S.d. Art. 202 Abs. 3 Anstr. 3 ZK erworben, wenn der Betreffende den unmittelbaren Besitz an der Ware i.S.d. deutschen Rechts erlangt hat. Vielmehr reicht bereits der Abschluss des auf die Besitzübertragung gerichteten Verpflichtungsgeschäfts aus.
Normenkette:
ZK Art. 202 Abs. 1 S. 1 lit. a Art. 202 Abs. 3 Anstr. 3 ;
Gründe:
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