Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob die Einkünfte aus der Veräußerung von
Gesellschaftsanteilen im Wege der gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Ebene der Gesellschaft zu erfassen sind.
Die Klägerin wurde mit Vertrag vom ...1998 gegründet. Gesellschafter
waren M, B, D und R.
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