I. Durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 2. September 1993 erwarb die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ein in A gelegenes, mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 500 000 DM. Verkäuferin des Grundstücks war die frühere B-GmbH. Alleiniger Gesellschafter der B-GmbH war C, Geschäftsführerin die Ehefrau des C. Die B-GmbH hatte bereits im Frühjahr 1993 eine Planung zur umfassenden Modernisierung des Objekts sowie für einen Dachgeschossausbau entwickelt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|