I.
Streitig ist, ob ein auf den Erwerb eines bebauten Grundstücks gerichtetes sog. einheitliches Vertragswerk vorliegt.
Mit not. Vertrag vom 02.02.1994 (Bl. 1 ff FA-Akte) erwarb der Kläger von Herrn ... (künftig: Verkäufer) das unbebaute Grundstück FINr. ... in der Gemarkung ... zum Kaufpreis von 470.000 DM.
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