BFH - Beschluss vom 11.04.2007
II B 104/06
Normen:
BewG; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1280
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 20.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2318/00

Einheitsbewertung; Beitrittsgebiet

BFH, Beschluss vom 11.04.2007 - Aktenzeichen II B 104/06

DRsp Nr. 2007/9198

Einheitsbewertung; Beitrittsgebiet

Gegen die Vorschriften über die Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet bestehen trotz des lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkts und der dadurch verursachten erheblichen Schwierigkeiten bei der Bewertung keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Normenkette:

BewG; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beschwerde ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO).

1. Grundsätzliche Bedeutung