FG München - Gerichtsbescheid vom 10.08.2005
7 K 591/03
Normen:
AO (1977) § 39 ; BewG (1991) § 95, 13 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 88

Einheitsbewertung des Betriebsvermögens; keine wirtschaftliche Zurechnung noch nicht entstandener Erbbauzinsansprüche

FG München, Gerichtsbescheid vom 10.08.2005 - Aktenzeichen 7 K 591/03

DRsp Nr. 2005/19514

Einheitsbewertung des Betriebsvermögens; keine wirtschaftliche Zurechnung noch nicht entstandener Erbbauzinsansprüche

1. Die Erwägungen über eine Vorverlegung des wirtschaftlichen Erwerbs einer dinglichen Rechtsstellung vor dem formalen Rechtserwerb - und damit die Frage, ob ein Erbbauberechtigter schon vor der Eintragung seines Rechts im Grundbuch unter bestimmten Voraussetzungen als wirtschaftlicher Eigentümer der von ihm errichteten Baulichkeiten anzusehen ist - können nicht entsprechend angewandt werden auf die Frage, ob eine - vom Zivilrecht abweichende - wirtschaftliche Zurechnung im Sinne des § 39 AO noch nicht entstandener Erbbauzinsansprüche möglich ist und wer gegebenenfalls als Inhaber einer solchen (künftigen) Forderung anzusehen ist. Dies gilt selbst dann, wenn im Einzelfall ein Erbbauberechtigter vor der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch als wirtschaftlicher Inhaber dieses Rechts angesehen werden kann und muss. 2. Eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung kommt bei schuldrechtlichen, nicht anderweitig gesicherten Nutzungsverhältnissen selbst dann nicht in Betracht, wenn die Nutzung langfristig ausgerichtet ist.

Normenkette:

AO (1977) § 39 ; BewG (1991) § 95, 13 ;

Tatbestand:

I.