BFH - Urteil vom 31.03.2004
II R 67/01
Normen:
BewG § 95 Abs. 1 § 109 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1074
ZfIR 2004, 1036
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 27.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 7989/97

Einheitsbewertung des BV: HK für noch nicht errichtetes Gebäude

BFH, Urteil vom 31.03.2004 - Aktenzeichen II R 67/01

DRsp Nr. 2004/9300

Einheitsbewertung des BV: HK für noch nicht errichtetes Gebäude

1. Im Rahmen der Ermittlung des Einheitswerts des BV für Stichtage ab dem 1.1.1993 findet keine eigenständige (bewertungsrechtliche) Prüfung statt, ob ein Gewerbebetrieb i.S. von § 15 Abs. 1 und 2 EStG und damit BV vorliegt und mit welchem Wert dies anzusetzen ist, soweit eine Steuerbilanz vorliegt.2. Die Bindung an die Steuerbilanz erfolgt unabhängig davon, ob die Bilanzansätze nach ertragsteuerrechtlichen Gesichtspunkten zu treffen sind.3. In der Steuerbilanz zum 31.12.1992 als HK aktivierte Planungskosten für ein Gebäude, mit dessen Herstellung am Stichtag noch nicht begonnen wurde, sind beim Einheitswert für das BV auf den 1.1.1993 zu berücksichtigen.

Normenkette:

BewG § 95 Abs. 1 § 109 Abs. 1 ;

Gründe: