Die Antragstellerin -Astin.- ist Eigentümerin des Grundstücks R-Straße mit aufstehendem Gebäude. Das 1982 fertiggestellte Gebäude enthält 66 Wohneinheiten (4.544,16 m2 Nutzfläche), von denen eine seit 1990 (101,67 m2) und eine weitere seit 1991 (70 m2) zu freiberuflichen Zwecken (Arztpraxen) vermietet sind. Die Steuerbefreiung nach §
Für 1991, 1992 und 1993 gab die Astin. Null DM Grundsteueranmeldungen ab; der Antragsgegner -Ag.- verfügte die völlige Steuerfreiheit für 1991 und 1992. Für 1993 errechnete er eine Grundsteuer i. H. von 15.132,05 DM nach Maßgabe der Ersatzbemessungsgrundlage des §
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