FG Niedersachsen - Urteil vom 26.06.2001
1 K 379/96
Normen:
BewG § 1 Abs. 1 ; BewG § 34 Abs. 4 ; BewG § 36 Abs. 1 ; BewG § 37 Abs. 1 ; BewG § 38 Abs. 1 ; BewG § 38 Abs. 2 ; BewG § 41 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 309

Einheitsbewertung; Land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen; Nur-Pachtbetrieb; Viehzuschlag; Beriebsmittel-Überbestand - Kein Viehzuschlag bei landwirtschaftlichen sog. Nur-Pachtbetrieben

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.06.2001 - Aktenzeichen 1 K 379/96

DRsp Nr. 2002/2140

Einheitsbewertung; Land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen; Nur-Pachtbetrieb; Viehzuschlag; Beriebsmittel-Überbestand - Kein Viehzuschlag bei landwirtschaftlichen sog. "Nur-Pachtbetrieben"

1. Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die ausschließlich gepachtete landwirtschaftliche Nutzflächen bewirtschaften (sog. Nur-Pachtbetriebe), kann ein Zuschlag gemäß § 41 BewG wegen Überbestandes an Betriebsmitteln (Viehzuschlag) nicht angebracht werden (gegen Nichtanwendungserlass OFD Hannover v. 25.11.1995 S 3122-46-StO 251, S 3122 40 StH 262). 2. Aus den §§ 34 Abs. 4 und 41 Abs. 3 BewG ergibt sich, dass ein Zuschlag wegen eines Überbestandes an Betriebsmitteln nicht am Betrieb des Pächters anzubringen ist, sondern beim Eigentümer des Grund und Bodens.

Normenkette:

BewG § 1 Abs. 1 ; BewG § 34 Abs. 4 ; BewG § 36 Abs. 1 ; BewG § 37 Abs. 1 ; BewG § 38 Abs. 1 ; BewG § 38 Abs. 2 ; BewG § 41 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Frage, ob bei einem landwirtschaftlichen Betrieb, der nur zugepachtete Flächen bewirtschaftet, ein Zuschlag wegen übergroßen Viehbestandes anzubringen ist.