FG Niedersachsen - Urteil vom 28.09.1999
1 K 309/94
Normen:
BewG §§ 121 Abs. 2 Nr. 3, 103 Abs. 1 ;

Einheitsbewertung, wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Betriebsstätte und Schulden

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.09.1999 - Aktenzeichen 1 K 309/94

DRsp Nr. 2000/3809

Einheitsbewertung, wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Betriebsstätte und Schulden

1. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen inländischer Betriebsstätte und Schulden ist grundsätzlich nach der sogenannten direkten Methode zu entscheiden. 2. Danach sind nur die von der inländischen Betriebsstätte für ihre eigenen Bedürfnisse selbst aufgenommenen Fremdmittel sowie die vom Stammhaus für die Betriebsstätte aufgenommenen und an diese weitergeleiteten Darlehen (sog. durchgeleitete Darlehen) als Schulden i.S.d. § 103 Abs. 1 BewG abzuziehen. 3. Die Anwendung der "Dealing at arm's"-Klausel nach Art. 7 DBA-Belgien führt zu keinem anderen Ergebnis.

Normenkette:

BewG §§ 121 Abs. 2 Nr. 3, 103 Abs. 1 ;

Tatbestand: