FG Niedersachsen - Urteil vom 01.08.2005
1 K 420/01
Normen:
BewG § 82 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 478

Einheitsbewertung; Wohngrundstück; Beeinträchtigung; Windkraftanlage; Ertragswertverfahren; Wertminderung; Lärmbelästigung - Keine Ermäßigung des Einheitswertes für ein Wohngrundstück, wenn von einer benachbarten Windkraftanlage keine ungewöhnlich starken Beeinträchtigungen ausgehen

FG Niedersachsen, Urteil vom 01.08.2005 - Aktenzeichen 1 K 420/01

DRsp Nr. 2006/1253

Einheitsbewertung; Wohngrundstück; Beeinträchtigung; Windkraftanlage; Ertragswertverfahren; Wertminderung; Lärmbelästigung - Keine Ermäßigung des Einheitswertes für ein Wohngrundstück, wenn von einer benachbarten Windkraftanlage keine ungewöhnlich starken Beeinträchtigungen ausgehen

1. Liegen bei der Bewertung eines Grundstücks im Ertragswertverfahren wertmindernde Umstände vor, die weder in der Höhe der Jahresrohmiete noch in der Höhe des Vervielfältigers berücksichtigt sind, so ist der Grundstückswert zu ermäßigen. Grundsätzlich sind alle Umstände objektiver Art. zu berücksichtigen, die marktüblicherweise den Wert beeinflussen. 2. Es ist grundsätzlich vorstellbar, dass Windkraftanlagen einen Abschlag nach § 82 BewG begründen können. 3. Übersteigen die von Windkraftanlagen ausgehenden Lärmbelästigungen nicht das permanente Rauschen einer in ca. 500 m Abstand vorbeiführenden Autobahn und ist das Grundstück dem Schattenwurf der Windkraftanlage allenfalls zwei Wochen im Jahr jeweils zwei Stunden ausgesetzt, so reichen die Belästigungen der Windkraftanlage für einen Abschlag gemäß § 82 BewG nicht aus.

Normenkette:

BewG § 82 ;

Tatbestand:

Umstritten ist, ob der Einheitswert eines Wohngrundstücks gemäß § 82 zu ermäßigen ist, weil sich in der Nähe eine Windkraftanlage (WKA) befindet.