I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Konkursverwalter bezüglich des Vermögens einer GmbH, die einen Golfplatz betreibt. Die GmbH hatte 1993 für 61 Jahre ein Erbbaurecht an den ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzten Flurstücken erworben und sodann darauf eine Abschlaghalle, einen Anbau sowie ein Clubhaus errichtet.
Mit Einheitswertbescheiden vom 15. Dezember 1998 auf den 1. Januar 1996 und 1997 sowie --zur Fehlerbeseitigung-- auf den 1. Januar 1998 stellte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch Art- und Wertfortschreibung bzw. nur durch Wertfortschreibung für das Erbbaurecht die Grundstücksart "sonstiges bebautes Grundstück" und den Einheitswert auf 454 900 DM bzw. 1 231 800 DM und 1 527 700 DM fest.
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