FG Hessen - Gerichtsbescheid vom 02.04.2007
4 K 299/05
Normen:
BewG § 102 Abs. 2 ; BewG § 106 Abs. 3 ; VStR Abschnitt 39 Abs. 2 S. 7; VStR Abschnitt 40 Abs. 2 S. 2;

Einheitswert des Betriebsvermögens; Ausländische Schachtelbeteiligung; Gewinnabführungsverpflichtung; Mitternachtsregelung - Bewertungsrechtliche Erfassung von Schachtelbeteiligungen und damit im Zusammenhang bestehenden Verbindlichkeiten

FG Hessen, Gerichtsbescheid vom 02.04.2007 - Aktenzeichen 4 K 299/05

DRsp Nr. 2007/21406

Einheitswert des Betriebsvermögens; Ausländische Schachtelbeteiligung; Gewinnabführungsverpflichtung; Mitternachtsregelung - Bewertungsrechtliche Erfassung von Schachtelbeteiligungen und damit im Zusammenhang bestehenden Verbindlichkeiten

Bleibt der Vermögenszuwachs aus der Veräußerung einer ausländischen Schachtelbeteiligung bei der Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens außer Ansatz, ist auch die aus der Veräußerung unmittelbar resultierende Gewinnabführungsverpflichtung bewertungsrechtlich nicht als Schuld zu berücksichtigen.

Normenkette:

BewG § 102 Abs. 2 ; BewG § 106 Abs. 3 ; VStR Abschnitt 39 Abs. 2 S. 7; VStR Abschnitt 40 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten im Wesentlichen darüber, ob in der Vermögensaufstellung der Klägerin die Gewinnabführungsverpflichtung aus einem Ergebnisabführungsvertrag zu berücksichtigen ist.