I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, vergibt an einzelne Führungskräfte mit herausgehobenen Leistungen Prämien. Der Auszuzeichnende erhält in diesem Falle ein Schreiben der Klägerin, in dem die Gründe für die Auszeichnung und deren Modalitäten mitgeteilt werden. Dem Schreiben wird eine Anlage mit folgendem Wortlaut beigefügt:
"Unternehmerprämie für das Geschäftsjahr .....
Die Sonderprämie erfolgt in Form von Genußrechten. Diese werden zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen übertragen.
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