BFH - Urteil vom 26.02.2007
II R 73/05
Normen:
BewG § 9 § 10 Abs. 3 § 27 § 92 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1277
DStRE 2007, 1022
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 26.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 5279/01

Einheitswert eines Erbbaurechts an Golfplatz

BFH, Urteil vom 26.02.2007 - Aktenzeichen II R 73/05

DRsp Nr. 2007/9200

Einheitswert eines Erbbaurechts an Golfplatz

1. Zur Ermittlung des Einheitswerts eines Erbbaurechts.2. Greift das FA zur Feststellung des Einheitswerts eines Erbbaurechts an einem zuvor landwirtschaftlich, nunmehr als Golfplatz genutzten Grundstück auf den innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert als Untergrenze zurück, muss es beachten, welche Art landwirtschaftlicher Nutzung zulässig wäre, wenn das Grundstück (zum Fortschreibungs- oder Nachfeststellungszeitpunkt) landwirtschaftlich genutzt worden wäre.

Normenkette:

BewG § 9 § 10 Abs. 3 § 27 § 92 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt auf Grundbesitz in den Gemarkungen einen Golfplatz. Der Grundbesitz mit einer Gesamtgröße von 708 816 qm befand sich zunächst im Eigentum der X-AG, die Mitte 2002 auf die Y-AG verschmolzen wurde.