FG Düsseldorf - Beschluss vom 05.02.2008
11 V 4226/07 A (BG)
Normen:
GrStG § 3 Abs. 1 Nr. 3b ; GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 ; GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 ; GrStG § 19 ; AO § 63 Abs. 3 ; AO § 169 Abs. 2 S. 2 ; AO § 181 Abs. 1 ; AO § 184 Abs. 1 ; AO § 370 Abs. 1 ; FGO § 69 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1 ; GG Art. 140 ; WRV Art. 137 Abs. 5 ;

Einheitswert; Grundsteuerbefreiung; Islamische Religionsgemeinschaft; Gleichstellung mit jüdischen Kultusgemeinden; Feststellungsverjährung; Steuerhinterziehung; Verschweigen gemeinnützigkeitsschädlicher Tatsachen - Verschweigen der zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins führenden Tatsachen gegenüber dem Finanzamt als Erfüllung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung

FG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2008 - Aktenzeichen 11 V 4226/07 A (BG)

DRsp Nr. 2008/10088

Einheitswert; Grundsteuerbefreiung; Islamische Religionsgemeinschaft; Gleichstellung mit jüdischen Kultusgemeinden; Feststellungsverjährung; Steuerhinterziehung; Verschweigen gemeinnützigkeitsschädlicher Tatsachen - Verschweigen der zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins führenden Tatsachen gegenüber dem Finanzamt als Erfüllung des Tatbestandes der Steuerhinterziehung

1. Der Anspruch auf Befreiung von der Grundsteuer kann auch durch Anfechtung des Einheitswertbescheides geltend gemacht werden, wenn die Entscheidung über grundsteuerrechtliche Fragen nicht ausdrücklich dem Steuermessbetragsverfahren vorbehalten worden ist. 2. In dem vorsätzlichen Verschweigen gemeinnützigkeitsschädlicher Tatsachen liegt auch eine Steuerhinterziehung im Hinblick auf die der Einheitsbewertung nachfolgende Grundsteuerfestsetzung, so dass sich die Feststellungsfrist für den Einheitswert auf 10 Jahre verlängert. 3. Einer islamischen Religionsgemeinschaft steht die Grundsteuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 und 2 GrStG nicht zu. Die Privilegierung der als jPöR verfassten Religionsgesellschaften und der jüdischen Kultusgemeinden ist nicht verfassungswidrig.

Normenkette:

GrStG § 3 Abs. 1 Nr. 3b ; GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 ; GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 ; GrStG § 19 ; AO § 63 Abs. 3 ; AO § 169 Abs. 2 S. 2 ; AO § 181 Abs. 1 ; AO § 184 Abs. 1 ;