BFH - Urteil vom 20.12.2006
II R 51/05
Normen:
BewG § 132 ; GewStG § 9 Nr. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 652
DStRE 2007, 699
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 31.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 2295/02

Einheitswert: Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

BFH, Urteil vom 20.12.2006 - Aktenzeichen II R 51/05

DRsp Nr. 2007/4868

Einheitswert: Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

Für ein Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet ist die Feststellung des Einheitswerts für die Festsetzung anderer Steuern erforderlich, wenn ein für die Festsetzung einer anderen Steuer zuständiges FA um die Feststellung des Einheitswerts nachsucht. Wird das Lage-FA zur Einheitswertstellung aufgefordert, ist ohne weitere Prüfung davon auszugehen, dass die Feststellung des Einheitswerts erforderlich ist.

Normenkette:

BewG § 132 ; GewStG § 9 Nr. 1 S. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Wohnungsbaugenossenschaft, ist u.a. Eigentümerin eines Grundstücks im ehemaligen Ostberlin, das seit 1981 mit einem Wohngebäude bebaut ist. Sie meldete die Grundsteuer für dieses Grundstück nach § 44 des Grundsteuergesetzes (GrStG) nach der in § 42 Abs. 1 GrStG bestimmten Ersatzbemessungsgrundlage an.