FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 14.06.2000
3 K 56/98
Normen:
AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 52 Abs. 21 Satz 2; EStG § 21a; EStG § 21 Abs. 2 Satz 1;

Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid für die Nutzungswertbesteuerung

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 14.06.2000 - Aktenzeichen 3 K 56/98

DRsp Nr. 2001/1303

Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid für die Nutzungswertbesteuerung

Als Grundlagenbescheid für die Besteuerung des Nutzungswerts gemäß § 21a EStG schließt der Einheitswertbescheid mit seiner Artfeststellung als Einfamilienhaus --negativ-- auch die Besteuerung des Nutzungswerts gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG a.F. aus. Der Einheitswert ist auch insoweit Grundlagenbescheid. Dies galt auch, wenn während der Geltungsdauer der sog. großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 2 Satz 2 EStG ein als Mietwohngrundstück bewertetes Objekt in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird, der Eigentümer eine Wohnung als selbstgenutzte Wohnung behalten hat und das FA diese im Wege der Nachfeststellung als Einfamilienhaus (Wohnungseigentum - Teileigentum) bewertet hat.

Normenkette:

AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; EStG § 52 Abs. 21 Satz 2; EStG § 21a; EStG § 21 Abs. 2 Satz 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Einheitsbewertung eines Gebäudes als Einfamilienhaus auf den 1. Januar 1991 zu einem nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zu berücksichtigenden nachträglichem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung i.S.d. § 52 Abs. 21 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führt.