Streitig ist, ob die Einheitsbewertung eines Gebäudes als Einfamilienhaus auf den 1. Januar 1991 zu einem nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zu berücksichtigenden nachträglichem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung i.S.d. § 52 Abs. 21 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führt.
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