FG München - Urteil vom 29.08.2001
1 K 3343/99
Normen:
BewG § 95 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Einheitswertfeststellung für ein Besitzunternehmen; Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den 1.1.1993, 1.1.1994, 1.1.1995

FG München, Urteil vom 29.08.2001 - Aktenzeichen 1 K 3343/99

DRsp Nr. 2002/3325

Einheitswertfeststellung für ein Besitzunternehmen; Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den 1.1.1993, 1.1.1994, 1.1.1995

Bringt ein Steuerpflichtiger seinen Produkionsbetrieb, in dem er ähnliche Wirtschaftsgüter produziert wie er sie in einer daneben bestehenden Handelsvertretung für Drittfirmen vertreibt, in eine GmbH ein, der er außerdem das Produktionsgrundstück unentgeltlich überlässt, ist für das dadurch im Rahmen einer Betriebsaufspaltung entstandene Besitzunternehmen - neben der Einheitswertfeststellung des Handelsvertreterunternehmens - ein weiterer Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen.

Normenkette:

BewG § 95 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist, ob ein oder zwei Gewerbebetriebe anzunehmen sind.