Das Verfahren wird eingestellt.
II.Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
III.Der Streitwert wird auf 20.000 Euro festgesetzt.
Das durch die übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten beendete Verfahren war entsprechend §
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§
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