Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2013 10 K 2438/11 E aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Rechtsstreits übertragen.
I.
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