BFH - Beschluss vom 03.02.2010
I B 89/09
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 1129
Vorinstanzen:
FG München, vom 29.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1655/07

Einkommenserhöhender Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA); Vermeintlicher Rechtsanwendungsfehler als ausreichend für eine Divergenzdarlegung

BFH, Beschluss vom 03.02.2010 - Aktenzeichen I B 89/09

DRsp Nr. 2010/6997

Einkommenserhöhender Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA); Vermeintlicher Rechtsanwendungsfehler als ausreichend für eine Divergenzdarlegung

NV: Trägt eine GmbH, die an einer GbR beteiligt ist, dort entstandene "entnahmebedingte" Schuldzinsen, die nach Maßgabe des BFH-Beschlusses vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95 ("Zwei-Konten-Modell") dort als Betriebsausgaben anzusehen sind, können vGA vorliegen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Gründe

I.

Streitig ist der einkommenserhöhende Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes.