Einkommensgrenze für Kindergeld bei Eintritt der Volljährigkeit
FG Brandenburg, vom 12.02.1998 - Aktenzeichen 5 K 1236/97 Kg
DRsp Nr. 2001/2719
Einkommensgrenze für Kindergeld bei Eintritt der Volljährigkeit
Vollendet ein Kind im Laufe des Kalenderjahres sein 18. Lebensjahr, sind für die Einkommensgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nur die Einkünfte und Bezüge maßgebend, die das Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres bezogen hat. Die Einkommensgrenze ermäßigt sich nach Maßgabe des § 32 Abs. 4 Satz 6 EStG.
Für die Praxis:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.