FG Niedersachsen vom 15.04.1997
VII 614/96 Ki

Einkommensgrenze für Kindergeld und Kinderfreibetrag

FG Niedersachsen, vom 15.04.1997 - Aktenzeichen VII 614/96 Ki

DRsp Nr. 2001/3143

Einkommensgrenze für Kindergeld und Kinderfreibetrag

Befindet sich ein über 18 Jahre altes Kind während des gesamten Kalenderjahres in Berufsausbildung und übersteigen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes den Betrag von DM 12.000, so ist der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag auch für die Kalendermonate ausgeschlossen, in denen die Einkünfte und Bezüge den Betrag von DM 1.000 (= 1/12 der Einkommensgrenze) nicht überschreiten.

Für die Praxis: