FG München vom 28.07.1999
1 K 4774/97
Fundstellen:
EFG 1999, 1190

Einkommensgrenze Kindergeld/-freibetrag verfassungskonform

FG München, vom 28.07.1999 - Aktenzeichen 1 K 4774/97

DRsp Nr. 2001/2958

Einkommensgrenze Kindergeld/-freibetrag verfassungskonform

Der sich am steuerfreien Existenzminimum orientierende Grenzbetrag in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger (Kl) bezog Kindergeld für seine am 13.12.1977 geborene Tochter ... (M). M hatte am 1.9.1994 eine Ausbildung zur Arzthelferin begonnen. Nach Abschluss der Ausbildung am 10.07.1997 wurde M ab 14.7.1997 als Arbeitnehmerin übernommen.

Nachdem der Beklagte (das Arbeitsamt) durch eine Mitteilung des Finanzamts erfahren hatte, dass M in der Zeit vom 1.1. bis 31.12.1996 eigene Einkünfte i.H.v. 12.224 DM erzielt hatte, wurde die Kindergeldfestsetzung mit Bescheid vom 16.10.1997 gemäß § 70 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgehoben und das von Januar bis Dezember 1996 ausbezahlte Kindergeld i.H.v. 2.400 DM (12 x 200 DM) zurückgefordert.

Hiergegen legte der Kl mit am 20.10.1997 beim Arbeitsamt eingegangenem Schreiben vom 17.10.1997 Einspruch ein und machte geltend, eine unwesentliche Überschreitung der Einkommensgrenzen dürfe nicht dazu führen, dass der gesamte Kindergeldanspruch entfiele.