1. Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheids 2018 vom 22.06.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.07.2021 wird die Ablöse für den Vorbehaltsnießbrauch in Höhe von 1.931.520 € als Kapitaleinkünfte der Besteuerung unterworfen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10 zu tragen.
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