FG Niedersachsen - Urteil vom 05.05.2021
9 K 289/18
Normen:
EStG § 17; AO § 39 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2022, 661

Einkommenssteuerrelevanz einer an den Kläger geleistete Zahlung aufgrund eines Vergleichs, mit dem ein Rechtsstreit über die Form(un)wirksamkeit eines Treuhandvertrages über 90 % der Anteile an einer GmbH beendet worden ist, de

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.05.2021 - Aktenzeichen 9 K 289/18

DRsp Nr. 2021/12847

Einkommenssteuerrelevanz einer an den Kläger geleistete Zahlung aufgrund eines Vergleichs, mit dem ein Rechtsstreit über die Form(un)wirksamkeit eines Treuhandvertrages über 90 % der Anteile an einer GmbH beendet worden ist, de

Normenkette:

EStG § 17; AO § 39 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob eine an den Kläger geleistete Zahlung aufgrund eines Vergleichs, mit dem ein Rechtsstreit über die Form(un)wirksamkeit eines Treuhandvertrages über 90 % der Anteile an einer GmbH beendet worden ist, der Einkommensbesteuerung unterliegt.

Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus einer Leibrente. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Der Beklagte erhielt am xx.xx.2013 vom Finanzamt ... eine Kontrollmitteilung für die Veranlagungszeiträume 2008 bis 2010. Danach haben die Kläger der ... GmbH mit Vertrag vom xx.xx.2006 ein Darlehen über ... Mio. EUR gewährt. Es habe sich um ein "Darlehen für Unternehmenserwerb" gehandelt. Die Darlehenskonditionen sahen Zinsen in Höhe von 5 % vor. Die Rückzahlung einschließlich Zinsen sollte bis zum xx.xx.2010 erfolgen. Der Beklagte wurde aufgefordert mitzuteilen, in welcher Höhe hierfür Zinseinnahmen für die Jahre 2008 bis 2010 von den Klägern erklärt worden seien.