FG Brandenburg - Urteil vom 02.03.2000
4 K 805/99 E
Fundstellen:
EFG 2000, 630

Einkommensteuer 1996

FG Brandenburg, Urteil vom 02.03.2000 - Aktenzeichen 4 K 805/99 E

DRsp Nr. 2001/1454

Einkommensteuer 1996

Der Einkommensteuerbescheid 1996 vom 16.02.1998 wird unter Aufhebung der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 20.04.1999 dahingehend geändert, dass die negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung um 32.430,00 DM erhöht werden. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Entscheidungsgründe: