FG Nürnberg - Urteil vom 06.10.2017
4 K 858/16
Fundstellen:
EFG 2018, 198

Einkommensteuer 2014

FG Nürnberg, Urteil vom 06.10.2017 - Aktenzeichen 4 K 858/16

DRsp Nr. 2018/814

Einkommensteuer 2014

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Tatbestand

Streitig ist die einkommensteuerliche Behandlung von Entschädigungszahlungen an ehrenamtliche Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger (hier: X- Rentenversicherung).

Die Kläger sind Ehegatten und wurden für das Streitjahr 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Der Kläger war im Streitjahr u.a. ehrenamtlich als Versichertenberater der X- Rentenversicherung tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit beriet und unterstützte er Versicherte bei Antragstellungen, wobei Beratungs- und Hilfeleistungen zum Teil in der Privatwohnung durchgeführt wurden. Für diese Tätigkeit erhielt er von der X- Rentenversicherung eine Wohnungspauschale für die Nutzung seiner Privatwohnung durch fremde Personen (Besuche zur Antragstellung und für Beratungen), eine Erstattung der baren Auslagen für Büromaterial und für Portokosten sowie eine "Zeitaufwands- und Antragspauschale". Letztgenannte betrug im Streitjahr 2.502 €.