EuGH - Urteil vom 22.10.2014
Rs. C-344/13
Normen:
AEUV Art. 52; AEUV Art. 56; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Commissione tributaria provinciale di Roma (Italien) - 28.05.2013,

Einkommensteuer auf Glücksspielgewinne; unionsrechtswidrige Besteuerung von Glückspielgewinnen in Spielkasinos anderer Mitgliedstaaten unter Befreiung ähnlicher Einkünfte aus inländischen Spielkasinos; Vorabentscheidungsersuchen der italienischen Commissione tributaria provinciale di Roma

EuGH, Urteil vom 22.10.2014 - Aktenzeichen Rs. C-344/13 - Aktenzeichen Rs. C-367/13

DRsp Nr. 2014/15776

Einkommensteuer auf Glücksspielgewinne; unionsrechtswidrige Besteuerung von Glückspielgewinnen in Spielkasinos anderer Mitgliedstaaten unter Befreiung ähnlicher Einkünfte aus inländischen Spielkasinos; Vorabentscheidungsersuchen der italienischen Commissione tributaria provinciale di Roma

Die Art. 52 AEUV und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die Gewinne bei Glücksspielen in Spielkasinos in anderen Mitgliedstaaten der Einkommensteuer unterwerfen und ähnliche Einkünfte aus Spielkasinos im Inland von dieser Steuer befreien.

Tenor:

Die Art. 52 AEUV und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die Gewinne bei Glücksspielen in Spielkasinos in anderen Mitgliedstaaten der Einkommensteuer unterwerfen und ähnliche Einkünfte aus Spielkasinos im Inland von dieser Steuer befreien.

Normenkette:

AEUV Art. 52; AEUV Art. 56; AEUV Art. 267;

Entscheidungsgründe:

Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung der Art. 46 EG und 49 EG, nunmehr Art. 52 AEUV und 56 AEUV.

Sie ergehen im Rahmen zweier Rechtsstreitigkeiten zwischen Herrn Blanco bzw. Herrn Fabretti und der Agenzia delle Entrate - Direzione Provinciale I di Roma - Ufficio Controlli (im Folgenden: Agenzia) wegen ihrer Steuerbescheide.

Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht