Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 2009 vom ... .2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... .2017 wird ohne Anordnung einer Sicherheitsleistung i.H.v. X € ausgesetzt, und zwar ab Fälligkeit und bis einen Monat nach Abschluss des erstinstanzlichen Klageverfahrens.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Gewinn i.H.v. X €, den der Antragsteller (ASt.) im Streitjahr 2009 aus der Veräußerung seiner Anteile an der R-GmbH erzielt hat, zu seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG gehört.
Die Kläger werden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|