A.
Zwischen den Beteiligten ist nach Verständigung über den Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen noch streitig, ob der Versorgungsfreibetrag und dessen Zuschlag nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) auch für Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) aa) EStG zu gewähren ist.
I.
1. Der Kläger ist ehemaliger ... In seiner am 26.05.2014 eingereichten Einkommensteuererklärung für 2013 erklärte er bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Leistungen der Versicherung A AG (A) als steuerbegünstigte Versorgungsbezüge in Höhe von ... €. Der diesbezügliche Versorgungsanspruch des Klägers beruhte auf einer arbeitgeberfinanzierten Direktzusage; ab 2010 wurde die Versorgungsverpflichtung nach § 3 Nr. 66 EStG auf die A übertragen (Finanzgerichtsakte - FGA - Bl. 49 ff.).
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