FG Hamburg - Urteil vom 17.09.2015
2 K 54/15
Normen:
EStG § 8 Abs. 2; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 40 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
DStR 2016, 6
DStRE 2016, 1031

Einkommensteuer, Lohnsteuer: Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform

FG Hamburg, Urteil vom 17.09.2015 - Aktenzeichen 2 K 54/15

DRsp Nr. 2015/19676

Einkommensteuer, Lohnsteuer: Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform

1. Verpflegt der Arbeitgeber die Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform unentgeltlich, so ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil dann kein Arbeitslohn, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei weitem überwiegt. 2. Ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers aufgrund betriebsfunktionaler Zielsetzung ist für die Kantinenverpflegung jedenfalls dann gegeben, wenn dies den Gesichtspunkten der Logistik, dem Sicherheits- und Betriebskonzept, den Hygienebestimmungen und der Gestaltung des Betriebsablaufs (Schichtdienst) auf der Offshore-Plattform im besonderen Maße Rechnung trägt, die Mitarbeiter aufgrund der beengten Räumlichkeiten keine Möglichkeit haben, sich selbst zu verpflegen, und die Verpflegung das übliche Maß in der Offshore-Branche nicht übersteigt.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 40 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Behandlung von unentgeltlich abgegebenen Mahlzeiten als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn.