Streitig ist im Vollziehungsaussetzungsverfahren, ob dem Antragsteller im Streitjahr 1998 ein Verlustvortrag aus dem Jahr 1997 wegen eines Verlustes aus § 17 EStG zusteht oder ob einer Berücksichtigung des Verlustes verfahrensrechtlich eine Fristversäumnis entgegensteht.
Der Antragsteller war Alleingesellschafter der - unter Steuernummer "000" beim Finanzamt ... geführten - "X"-GmbH. Die Gesellschaft wurde mit Beschluss vom 10.11.1997 aufgelöst; der Antragsteller errechnete sich einen Auflösungsverlust im Sinne des § 17 EStG in Höhe von 1.155.980 DM.
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