BFH vom 02.08.1994
IX R 21/91

Einkommensteuer; Schuldzinsenabzug bei gemischt veranlaßter Kreditaufnahme

BFH, vom 02.08.1994 - Aktenzeichen IX R 21/91

DRsp Nr. 1997/8500

Einkommensteuer; Schuldzinsenabzug bei gemischt veranlaßter Kreditaufnahme

Der Grundsatz, wonach bei gemischten Kontokorrentkonten unterstellt werden kann, daß durch laufende Geldeingänge (Habenbuchungen) vorrangig die privaten Schuldenteile getilgt werden, läßt sich nicht auf Tilgungszahlungen übertragen, die auf einen Festkredit geleistet werden. Dient die Kreditaufnahme zum Teil der Baufinanzierung und zum Teil der Finanzierung von Privataufwendungen, so mindern Tilgungsleistungen im gleichen Verhältnis sowohl den Teil des Kredits, der in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften steht, als auch denjenigen, der für die Privataufwendungen verwendet wurde (Bestätigung der Rechtsprechung).

Für die Praxis:

Die vorstehenden Grundsätze gelten auch, wenn ein gemischt veranlaßter Kredit durch die Aufnahme eines anderen Darlehens abgelöst wird.