Die Beteiligten streiten darüber, ob der Gewinn der Klägerin für das Jahr 2004 nach § 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu ermitteln ist.
Die Klägerin wurde am ... 2001 von der A Verwaltungsgesellschaft als Komplementärin und der B Reederei GmbH (B-Reederei) als Kommanditistin gegründet. Unternehmensgegenstand war laut Gesellschaftsvertrag der "Betrieb eines Seeschiffs sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten und ggfs. auch die Veräußerung von Seeschiffen."
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