Streitig ist die Höhe von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers sowie der Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage.
Der Kläger ist von Beruf Elektro-Diplom-Ingenieur (FH). Seit Februar 1993 war er arbeitslos und bezog Leistungen des Arbeitsamtes. Seine Ehefrau - die Klägerin - ist Kinderkrankenschwester und erwerbstätig. Der Kläger nahm im Streitjahr an beruflichen Bildungsmaßnahmen beim Institut für ... sowie bei der Firma ... teil. Hierfür machte der Kläger Werbungskosten wegen der Fahrtkosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen geltend; wegen der Einzelheiten wird auf die Steuererklärung des Streitjahres verwiesen.
Des Weiteren beantragte der Kläger die Anerkennung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zur beruflichen Weiterbildung und Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Auf die vorgelegten Unterlagen wird Bezug genommen.
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