I.
Die Antragsteller erzielten im Streitjahr 1999 jeweils Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Antragsteller erzielte des weiteren neben laufenden Einkünften aus Gewerbetrieb einen Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an der X GmbH i.H. von 160.617 DM. Die Antragstellerin hatte außerdem (negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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