Einkommensteuer; Verteilungswahlrecht bei größerem
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.07.2000 - Aktenzeichen 1 K 3064/99
DRsp Nr. 2001/2426
Einkommensteuer; Verteilungswahlrecht bei größerem
Als Ausnahme zu § 11 Abs. 2EStG eröffnet § 82b Abs. 1EStDV lediglich die Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand, nicht aber den nochmaligen Abzug von vom Finanzamt irrtümlich bereits im Erstjahr berücksichtigten Aufwendungen. Unter Beachtung des weiterhin bestehenden Verteilungswahlrechts sind die auf die Folgejahre rechnerisch entfallenden Verteilungsanteile gleichmäßig um die im Erstjahr zuviel berücksichtigten Teilbeträge zu kürzen.
Streitig ist, ob durch den nahezu vollen Werbungskostenabzug größeren Erhaltungsaufwands in 1995 durch das Finanzamt für die Streitjahre 1996 und 1997 das ausgeübte klägerische Verteilungswahlrecht nach § 82b Abs. 1 Satz 1 EStDV obsolet geworden ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.