Die Kläger begehren die Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben, hilfsweise als außergewöhnliche Belastung, die dem Kläger im Zusammenhang mit einer beim Landgericht H erfolglos erhobenen Klage auf Erlösauskehr bzw. Zahlung einer Entschädigung nach dem
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|