Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Der Kläger war als hauptberuflicher Ausschließlichkeitsvertreter (Generalagent = GA) für die ... Versicherungs-AG tätig. Die Tätigkeit endete altersbedingt im Streitjahr. Die zum Versicherungskonzern gehörende X-Lebensversicherung zahlte an den Kläger drei Kapitallebensversicherungen mit einem Gesamtwert in Höhe von .... € aus.
Den Versicherungen lagen die "Richtlinien für die Versorgung der hauptberuflichen Ausschließlichkeitsvertreter der Versicherungs-AG (GA-Versorgung) zugrunde, auf deren vollen Inhalt verwiesen wird. Stufe 1 der GA-Versorgung regelte eine Kapitalversicherung bis zum fünften Beschäftigungsjahr eines Generalagenten.
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