FG Hamburg - Urteil vom 10.10.2012
2 K 158/11
Normen:
EStG § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. c; EStG § 3 c Abs. 2 S. 1; EStG § 17 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2013, 149

Einkommensteuergesetz: Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsentgelt von einem Euro

FG Hamburg, Urteil vom 10.10.2012 - Aktenzeichen 2 K 158/11

DRsp Nr. 2012/23519

Einkommensteuergesetz : Halbeinkünfteverfahren bei Veräußerungsentgelt von einem Euro

Ein Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ist auch dann nur hälftig zu berücksichtigen, wenn zwar ein Veräußerungsentgelt von einem Euro vereinbart wird, die Geschäftsanteilsübertragung aber im Rahmen einer Gesamtauseinandersetzung des Veräußernden mit seinen Mitgesellschaftern erfolgt.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. c; EStG § 3 c Abs. 2 S. 1; EStG § 17 Abs. 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Verlust aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung in voller Höhe zu berücksichtigen ist oder dem Halbabzugsverbot unterliegt.