FG Hamburg - Urteil vom 20.09.2011
2 K 41/11
Normen:
EStG § 37b;
Fundstellen:
DStRE 2012, 282

Einkommensteuergesetz: Pauschalisierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

FG Hamburg, Urteil vom 20.09.2011 - Aktenzeichen 2 K 41/11

DRsp Nr. 2011/20949

Einkommensteuergesetz : Pauschalisierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

§ 37b EStG findet auch auf Sachzuwendungen und Geschenke an Nichtarbeitnehmer im Wert zwischen 10 € und 35 € Anwendung.

Normenkette:

EStG § 37b;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Nachforderungsbescheides, insbesondere um die Frage, ob § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) auch auf Sachzuwendungen und Geschenke an Nichtarbeitnehmer im Wert zwischen 10 € und 35 € Anwendung findet.

Die Klägerin, eine Kapitalgesellschaft, ist auf dem Gebiet der ... und ... tätig.

Bei einer für den Zeitraum April 2007 bis Mai 2010 durchgeführten Lohnsteueraußenprüfung wurde festgestellt, dass die Klägerin in den Jahren 2007 bis 2009 mehreren Kunden bzw. Geschäftsfreunden Geschenke hatte zukommen lassen. Es ergaben sich danach gem. § 37b EStG nachzuversteuernde Beträge für 2007 in Höhe von 1.741 €, für 2008 in Höhe von 6.396 € und für 2009 in Höhe von 1.192 €. Wegen der Einzelheiten wird auf den Prüfungsbericht vom 30.06.2010 verwiesen. Die Klägerin hat bezüglich der Sachzuwendungen an Kunden etc. ihre Option gem. § 37b EStG ausgeübt.