FG Hamburg - Urteil vom 27.01.2011
2 K 13/10
Normen:
EStG § 9;

Einkommensteuergesetz: Steuerberaterkosten eines vom Arbeitgeber nach Deutschland entsandten Ausländers

FG Hamburg, Urteil vom 27.01.2011 - Aktenzeichen 2 K 13/10

DRsp Nr. 2011/11245

Einkommensteuergesetz : Steuerberaterkosten eines vom Arbeitgeber nach Deutschland entsandten Ausländers

1. Auch bei einem Ausländer, der von seinem Arbeitgeber nach Deutschland entsandt wurde, sind nicht alle Steuerberatungskosten Werbungskosten bei seiner nichtselbstständigen Tätigkeit, wenn der Steuerberater auch in dem Bereich Hilfe leistet, der dem privaten steuerlichen Bereich zuzuordnen ist. 2. Dies gilt auch bei einer sog. Nettolohnvereinbarung zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer die zu viel gezahlte Lohnsteuer selbst erstattet bekommt, er diesen Anspruch also nicht an seinen Arbeitgeber abgetreten hat.

Normenkette:

EStG § 9;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger seine Steuerberatungskosten in vollem Umfang als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen kann.