FG Münster - Urteil vom 23.06.2016
2 K 3762/12 G,F
Normen:
EStG § 15a Abs. 4;
Fundstellen:
BB 2016, 2160
DB 2016, 12

Einkommensteuerliche Anerkennung einer gebildeten Rücklage für eine Ersatzbeschaffung

FG Münster, Urteil vom 23.06.2016 - Aktenzeichen 2 K 3762/12 G,F

DRsp Nr. 2016/13391

Einkommensteuerliche Anerkennung einer gebildeten Rücklage für eine Ersatzbeschaffung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 15a Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist die steuerliche Anerkennung einer von der Klägerin im Streitjahr gebildeten Rücklage für Ersatzbeschaffung.

Die Klägerin erbringt Dienstleistungen im Bereich der Entsorgung und hält eine Vielzahl von Beteiligungen an Gesellschaften, die ebenfalls in diesem Bereich tätig sind.

Mit Wirkung vom 1. 7. 2002 brachte die Klägerin ihren Teilbetrieb E gemäß § 20 des Umwandlungsteuergesetzes (UmwStG) gegen die Gewährung von Gesellschaftsanteilen in die B T GmbH ... ein. Die Anschaffungskosten der Klägerin an der B T GmbH beliefen sich auf ... €. Nach der Einbringung war die Klägerin mit 49 % an der B T GmbH beteiligt. Die übrigen 51 % der Anteile hielt die B C GmbH des ...-Kreises. Die Anteile der Klägerin an der B T GmbH waren infolge des steuerneutralen Einbringungsvorgangs für die folgenden sieben Jahre nach der Einbringung als sogenannte einbringungsgeborene Anteile steuerverhaftet.