1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das zwischen dem Kläger und seiner Lebensgefährtin bestehende Mietverhältnis einkommensteuerlich anzuerkennen ist, und ob hierfür Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können.
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